Anerkennungen
Anerkennungen auf den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre bzw. die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden ausschließlich auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Gleiches gilt für Leistungen, die in anderen Studiengängen der Universität Bonn erbracht wurden.
Anerkennungsverfahren werden erst nach Einreichung des Antrags auf Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Registrierung durchgeführt.
Hinweise zur Einreichung des Antrags auf Anerkennung
Um die Gesundheit der Studierenden und die der Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes zu schützen, können Anerkennungsanträge derzeit beim Prüfungsamt nicht persönlich eingereicht werden. Betroffene Studierende senden spätestens bis zum Ablauf der angegebenen Frist des jeweiligen Semesters (s. links unter Terminplan) das ausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsformular (s.u.) als Pdf-Datei mit allen notwendigen Unterlagen (Transcript, Modulbeschreibung(en) in einzelnen PDFs, nicht zusammengefasst; nicht das komplette Modulhandbuch(!)) per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Die Einreichung der Unterlagen im Original per Post entfällt bis auf Weiteres.
Anerkennung ausschließlich auf Antrag
Ab dem WiSe 2019/20 gelten die folgenden Anerkennungsregelungen der Änderungsordnung zur BPO 2016 vom 10.09.2019 für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre, die in der BPO 2016 eingeschrieben sind und einen Auslandsaufenthalt antreten bzw. noch keine Zulassung beantragt haben, bzw. für alle Studierenden, die ab dem WS 2019/20 in einem der neu eingeführten Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sein werden:
Studierende können sich semesterweise dazu entscheiden, die Anerkennung einzelner Studienleistungen zu beantragen. Der Prüfungsausschuss legt für jedes Semester fest, bis zu welchen Zeitpunkt im Semester ein Anerkennungsantrag eingereicht werden kann (s. Termine, unten links). Anträge, die nach dem bekanntgegebenen Enddatum eingereicht werden, können erst für das darauffolgende Semester berücksichtigt werden. Wird zwischen der zur Anerkennung beantragten und der zu ersetzenden Prüfungsleistung kein wesentlicher Unterschied festgestellt, so wird die Leistung anerkannt und ohne Benotung, bei bestandenen Prüfungsleistungen, mit dem Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Eine automatische Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt nicht (kein alles-oder-nichts-Prinzip). Das betrifft auch Fehlleistungen.
Versagung der Einschreibung/Aufnahme des Studiums in Bonn nicht möglich
Die Einschreibung ist zu versagen, wenn der oder die Studierende in dem gewählten Studiengang in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben; das gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen.
Sollten Zweifel daran bestehen, ob es sich bei dem gewählten Studiengang um den gleichen oder einen Studiengang mit erheblicher inhaltlicher Nähe handelt, bitten wir vor der Einschreibung Kontakt mit uns aufzunehmen.
Die entsprechenden Anerkennungsformulare für einen Anerkennungsantrag sind im Folgenden zu finden:
- Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (und B.Sc. Mathematik)
-
Bachelorteilstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Fach im Zwei-Fach-Modell) - Link wird demnächst gesetzt - bitte benutzen Sie in der Zwischenzeit die Formulare für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre
- Bachelorteilstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Begleitfach) - Link wird demnächst gesetzt - bitte benutzen Sie in der Zwischenzeit die Formulare für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre
- VWL für Studierende anderer Fächer (außer Mathematik)
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Sondergruppe Studierende im Studiengang Mathematik
Auch für Studierende, die Mathematik studiert haben oder gleichzeitig für Volkswirtschaftslehre bzw. Wirtschaftswissenschaften und Mathematik eingeschrieben sind (sog. Doppelfächler*innen), gilt, dass Prüfungsleistungen auf Antrag und ohne Note (bei bestandenen Prüfungsleistungen) mit dem Vermerk „bestanden“ für den BSc in Volkswirtschaftslehre oder die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden (s.o. Punkte „Anerkennungen auf den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre bzw. die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften“, „Bewerbung für höhere Fachsemester“).
Mathematik: Anerkennungen im Pflicht- bzw. fachgebundenen Wahlpflichtbereich
Falls Sie einen Anerkennungsantrag stellen (s.o.), werden in der Mathematik erbrachte Prüfungsleistungen im Pflicht- bzw. fachgebundenen Wahlpflichtbereich des BSc Volkswirtschaftslehre wie folgt anerkannt.
- Analysis I nach Wahl als Pflichtmodul Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A oder im freien Wahlpflichtbereich
- Lineare Algebra I als Pflichtmodul Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler B
- Einführung in die Statistik oder Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie als Pflichtmodul Grundzüge der Statistik B
- Stochastische Prozesse oder Grundzüge der stochastischen Analysis im fachgebundenen Wahlpflichtbereich als Stochastische Modelle
Achtung! Studierende der Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften müssen die für sie geltenden Modulkataloge überprüfen, ob die erwähnten Module Teil des für sie geltenden Studienangebots sind.
Mathematik: Anerkennungen im freien Wahlpflichtbereich
Auch Anerkennungen in den freien Wahlpflichtbereich erfolgen ausschließlich auf Antrag.
Sondergruppe Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft
Hier finden Jura-Studierende Informationen zu der Umrechnung von Jura-Noten in die VWL-Notenskala.
Bewerbung für höhere Fachsemester
Bitte bewerben Sie sich grundsätzlich für das 1. Fachsemester.
Studierende, die sich nur für ein höheres Fachsemester bewerben und eine Semestereinstufung in ein höheres Fachsemester benötigen, haben nicht mehr die Wahl, sich gegen eine Anerkennung der bereits erbrachten Prüfungsleistungen zu entscheiden. Die Anerkennungsentscheidung für die Einstufung kann nicht unabhängig von der späteren tatsächlichen Anerkennung für das Studium betrachtet werden.
Die Semestereinstufung bzw. Höherstufung erfolgt in ein Semester, dessen Zahl sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen ECTS-Leistungspunkte im Verhältnis zu dem Gesamtumfang der im jeweiligen Studiengang insgesamt erwerbbaren ECTS-Leistungspunkte ergibt.