Bachelorprüfungsordnung 2016
Wechsel der Prüfungsordnung
Für die Studierenden, die die Bachelorarbeit bereits angemeldet haben, ist ein Wechsel ausgeschlossen. Für alle anderen Studierenden ist ein Wechsel möglich.
Ein sofortiger Wechsel von der Prüfungsordnung 2011 in die Prüfungsordnung 2016 ist nicht notwendig.
Der Wechsel der Prüfungsordnung ist zeitlich nicht beschränkt und kann auch noch im Jahr 2017 oder später erfolgen.
Sie können bereits ab dem Wintersemester 2016/2017 Lehrveranstaltungen der Prüfungsordnung 2016 besuchen, auch wenn Sie die Prüfungsordnung noch nicht gewechselt haben.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Prüfungsanmeldung für Module der Prüfungsordnung 2016 für die Prüfungsphasen des aktuellen Semesters nur dann möglich sein wird, wenn Sie Prüfungsordnung vor der Prüfungsanmeldung wechseln werden.
Bitte beachten Sie hierfür die entsprechenden Fristen im Terminplan des jeweils aktuellen Semesters (linke Spalte Termine -> Terminplan).
Den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung finden Sie hier.
Überführungsregelungen
Hier finden Sie die Überführungsregelungen (aktualisierte Fassung vom 27.4.2017).
In der aktualisierten Fassung enthalten die Überführungsregelungen auch Detailregelungen zum Verbleib in der Prüfungsordnung 2011.