Praktikum
Allgemeines
Nur für Studierende der Prüfungsordnung 2016 ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen ein Praktikum als unbenotete Studienleistung mit 6 Leistungspunkten in den freien Wahlpflichtbereich einzubringen.
Hier finden Sie die Modulbeschreibung.
Nach Beschluss des Prüfungsausschusses können nur Praktika eingebracht werden, die am 01.10.2016 oder später begonnen haben. Bereits in der Vergangenheit absolvierte Praktika können nicht eingebracht werden.
Praktika, die vor Aufnahme eines Hochschulstudiums Wirtschaftswissenschaften absolviert wurden, erfüllen die Anforderungen nicht. Das gilt auch für Berufsausbildungen.
Ansprechpartner
- Praktikum im Studienverlauf: Fachstudienberatung Vera Häckel
- Praktikumsbericht/Praktikumsbescheinigung sowie Anerkennung bei Studienortwechsel: Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungsamt
- inhaltliche Überprüfung der Eignung des Praktikums: wird neu besetzt
Vordrucke
Hier finden Sie
- die Praktikumsbescheinigung (von der Praktikumsstelle auszufüllen)
- den Praktikumsbericht (von Ihnen einzureichen).
Praktikumsbescheinigung und Praktikumsbericht müssen spätestens bis zur Abgabe der Bachelorarbeit eingereicht werden. Danach können Praktika nicht mehr für den freien Wahlpflichtbereich berücksichtigt werden.
Informationen für Arbeitgeber
Hier finden Arbeitgeber weitere Informationen.
FAQ
Formale Anforderungen an das Praktikum
Wie lange muss das Praktikum dauern?
Mindestens sechs Wochen mit Vollzeittätigkeit.
Woher bekomme ich eine Bestätigung, dass mein Praktikum in der Studien- bzw. Prüfungsordnung verankert ist? (Meist notwendig wenn ein "Pflichtpraktikum" gefordert wird. Siehe auch Informationen für Arbeitgeber.
Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie im Prüfungsamt.
Fragen zur Berücksichtigung des Praktikums im freien Wahlpflichtbereich
Welche Tätigkeiten sind möglich?
In den freien Wahlpflichtbereich kann ein Praktikum eingebracht werden, wenn die Tätigkeit geeignet ist, die Lernziele des Praktikumsmoduls zu erfüllen. Auszug aus der Modulbeschreibung:
„Die Studierenden lernen, wirtschaftswissenschaftliches Fachwissen und Methoden auf praxisrelevante Fragestellungen in privaten oder staatlichen Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden anzuwenden. Sie lernen, wirtschaftswissenschaftliche Sachverhalte verständlich und zielgruppengerecht (auch Fachfremden gegenüber) darzustellen. Sie ergänzen ihr theoretisches Wissen mit praktischen Methoden. Sie erwerben für das Berufsfeld, in dem das Praktikum stattfindet, relevante Schlüsselkompetenzen.“
In welchen Unternehmen, Organisationen darf ich mein Praktikum absolvieren?
In alle Unternehmen, Organisationen, Verbänden, öffentliche Einrichtungen, etc., in denen die Modulziele des Praktikums erreicht werden können.
Können abgeschlossene Ausbildungen als Praktikum anerkannt werden?
Nein, da sich wesentliche Lernziele des Moduls – nämlich die Anwendung wirtschaftswissenschaftlichen Fachwissens und Methoden, sowie die zielgruppengerechte Darstellung dessen – nicht erreicht werden konnten.
Kann ein Praktikum bei einem Studienort- oder Fachwechsel anerkannt werden?
Eine Anerkennung ist nur denkbar, wenn die Tätigkeit die Lernziele des Praktikumsmoduls für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn erfüllt. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt.
Kann ich mein Praktikum in mehreren Betrieben durchführen (Unternehmenssplitting)?
Nein. Das Praktikum muss mindestens sechs Wochen in demselben Unternehmen stattfinden.
Kann ich mein Praktikum vor Ablauf der Zeit unterbrechen (Zeitsplitting)?
Und wenn ja, werden bereits gearbeitete Stunden berücksichtigt?
In begründeten Fällen kann das sechswöchige Praktikum unterbrochen werden. Bereits gearbeitete Stunden sind anrechenbar, wenn das Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt in demselben Unternehmen fortgeführt wird. Bitte nehmen Sie in diesem Fall sofort Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.
Zählen Fehltage zur Praktikumszeit oder müssen diese nachgearbeitet werden?
Fehltage sollen nachgearbeitet werden. Ist dies von Seiten des Praktikumsgebers nicht möglich, ist eine entsprechende Bescheinigung im Prüfungsamt vorzulegen.
Was gilt als Fehltag?
Krankheit, Urlaub, unentschuldigtes Fehlen.
Dauert die Erkrankung länge als 5 Tage, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.
Welchen Leistungsnachweis muss ich für das Praktikum erbringen?
Das Praktikum muss die formalen Anforderungen erfüllen (mind. 6 Wochen bei einem Praktikumsgeber; wirtschaftswissenschaftlicher Bezug). Zu Anerkennung müssen Studienleistungen in Form eines Praktikumsberichtes und einer Praktikumsbescheinigung erbracht und beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt eingereicht werden.
Welchen Umfang muss der Praktikumsbericht haben?
Maximal 2 DIN A4 Seiten. Siehe Mustervorlage weiter oben unter Vordrucke.
Muss mein Praktikumsbericht vom Unternehmen bestätigt werden?
Nein. Sie müssen nur die Praktikumsbescheinigung vom Unternehmen ausfüllen lassen.
Wird der Praktikumsbericht benotet?
Nein. Es handelt sich um eine unbenotete Studienleistung.
Kann ich den Bericht auch auf Englisch schreiben?
Ja.
Wie muss die Praktikumsbescheinigung aussehen?
Bitte benutzen Sie das weiter oben unter Vordrucke zur Verfügung gestellte Formular.
Gibt es die Praktikumsbescheinigung und den Musterbericht auch auf Englisch?
Ja. Bitte kontaktieren Sie hierfür das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt.
Bis wann muss ich Praktikumsbescheinigung und Praktikumsbericht einreichen?
Bis zur Abgabe der Bachelorarbeit.
Wo muss ich mich dafür melden?
Praktikumsbericht und Praktikumsbescheinigung müssen Sie beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt abgeben.
Wer entscheidet darüber, ob das Praktikum den Anforderungen (s.o.) genügt?
Der Volkswirtschaftliche Prüfungsausschuss entscheidet unter Beachtung der Empfehlung des/der Praktikumsbeauftragten.
Weitere Fragen zum Praktikum
Kann das Praktikum im Ausland absolviert werden?
Ja.
Kann ich für mein Praktikum ein Stipendium beantragen?
Ja, z.B. für Auslandspraktika (ERASMUS+ Praktikum).
Ist es möglich, für das Praktikum ein Urlaubssemester zu beantragen?
Grundsätzlich sollte das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Ein Urlaubssemester ist daher nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden dürfen (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen).
Darf das Praktikum vergütet werden?
Ja.
Was muss ich bei einem vergüteten Praktikum beachten? Wie wirkt es sich auf mein BAföG aus?
Bitte klären Sie diese Frage mit dem Bafög-Amt.
Was kennzeichnet ein „Faires Praktikum“?
Hinweise zum Thema „Faires Praktikum“ finden Sie zum Beispiel hier:
http://www.faircompany.de
http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/dein-praktikum.