Zulassung
Zulassung
Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre und
Bachelorteilstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Fach im Zwei-Fach-Modell)
Studierende des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre und des Bachelorteilstudiengangs Wirtschaftswissenschaften (Fach im Zwei-Fach-Modell) müssen einmalig zu Studienbeginn die Zulassung zur Bachelorprüfung beantragen. Um an den Prüfungen des ersten Semesters teilnehmen zu können, muss die Beantragung im ersten Semester des Studiums in dem vom Prüfungsamt festgelegten Zeitraum zu Semesterbeginn (s. linke Spalte, Termine, Terminplan) erfolgen.
Ab dem Sommersemester 2021 ist das Zulassungsverfahren digitalisiert und über diese Webseite zu beantragen. Bitte halten Sie einen lückenlos ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Lebenslauf mit Lichtbild für den Upload bereit. Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post zu, es sei denn, Sie werden hierzu separat aufgefordert (z.B. per Email).
Versäumen Sie es, die Zulassung innerhalb des bekannt gemachten Zeitraums zu beantragen, sind Klausuranmeldung und -teilnahme innerhalb der 1. Prüfungsperiode nicht möglich. Es wird ein nachträglicher Zulassungstermin vor der 2. Prüfungsperiode angeboten. Den genauen Termin können Sie dem Terminplan (s. linke Spalte, Termine, Terminplan) entnehmen.
- Zulassungsantrag Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre
- Zulassungsantrag Bachelorteilstudiengang Wirtschaftswissenschaften - Fach im Zwei-Fach-Modell
(Formulare werden während der Zulassungsfrist (s. linke Spalte Termine) hier als Link freigeschaltet)
Studierende mit Vorstudien
Studierende mit Vorstudien entnehmen das Fristende für die Beantragung von Anerkennungen (s. Bachelor->Anerkennungen) und dem Upload des Zulassungsantrags dem jeweiligen Semesterplan (s. Termine, unten links).
In diesem Fall müssen Sie die folgenden Unterlagen zusätzlich zur Zulassung vorlegen:
- ausgefüllter Anerkennungsantrag (s. Bachelor->Anerkennungen),
- aktuelle, vollständige Übersicht über Ihre bisher erbrachten Prüfungsleistungen (Auszug aus dem Studierendenkonto bzw. Transcript of Records),
-
ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule (nur Inland) - bitte kontaktieren Sie uns dazu.
Studierende mit Vorstudien an in- oder ausländischen Hochschulen finden hier weitere Informationen.
Hinweise zur Datenerhebung und Datenverarbeitung
Informationen in deutscher Sprache finden Sie hier.