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*** NEUE SPRECHSTUNDENANGEBOTE ab 1.5.2023 ***

Präsenzsprechstunde

Donnerstag

10:00-12:00 Uhr

Freitag

10:00-12:00 Uhr

ohne Anmeldung, ggf. mit Wartezeit

 

Achtung: In der Sprechstunde am 26.5.2023 können keine Unterlagen (Transcripts o.ä.) ausgestellt werden. Sie können gerne bereits bestellte Unterlagen abholen.

 

Bitte beachten Sie: während der Präsenzsprechstunde muss ggf. eine medizinische Maske getragen werden.

 

Zoom-Sprechstunde

(ohne Anmeldung, mit Warteraum)
Di    10:00-11:00 Uhr
 
Beitritt über Browser:
https://uni-bonn.zoom.us/j/98368489857?pwd=eXNad05jWTNRcEdRMndjNHZNaU12dz09
  
Beitritt über Client: Meeting-ID: 983 6848 9857 -- Passwort: 940679
 

 

Telefonsprechzeiten

Montag 11:00-12:00 Uhr

 Die Telefonsprechzeit am Freitag entfällt ab dem 05.05.2023 aufgrund der wieder angebotenen Präsenzsprechstunde.

 

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliches
Prüfungsamt

 

 

 
Sie sind hier: Startseite Prüfungsamt Diplom (ausgelaufen) Studienablauf und Überführungsregelungen

Studienablauf und Überführungsregelungen

  • Kurz-Informationen zur Diplom-Vorprüfung (bereits 2009 bzw. 2010 ausgelaufen)
  • Informationen, wie Diplom-Hauptfächler nach Auslaufen des Grundstudiums am 31.03.2009 bzw. 31.03.2010 in den Bachelorstudiengang übergleitet wurden, finden Sie hier.
  • Kurz-Information zur Diplom-Prüfung (2012 bzw. 2013 ausgelaufen)
  • Hinweise zum Auslaufen des Diplomhauptstudiums am 31.03.2012
  • ergänzende Hinweise zum Auslaufen des Diplomhauptstudiums am 31.03.2012 (inkl. der Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Nichtanrechnung von Maluspunkten in Freiversuchen / Anrechnung von Seminaren / Kriterien zur Beantragung einer Fristverlängerung bis zum 31.03.2013)
  • 18.05.2012: Prüfungsleistungen, die im Diplom-Hauptstudium erbracht wurden, können nach Überführung in den Bachelorstudiengang auch dann als Prüfungen des fachgebundenen Wahlpflichtbereichs angerechnet werden, wenn diese Prüfungen (zurzeit) nicht angeboten werden.
  • 18.05.2012: Bei Diplomstudierenden, die in den Bachelorstudiengang überführt werden, kann ein erbrachtes Seminar als das Pflichtmodul Proseminar Wissenschaftliches Arbeiten angerechnet werden.

 

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