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Kontakt
*** NEUE SPRECHSTUNDENANGEBOTE ab 1.5.2023 ***

Präsenzsprechstunde

Donnerstag

10:00-12:00 Uhr

Freitag

10:00-12:00 Uhr

ohne Anmeldung, ggf. mit Wartezeit

 

Zoom-Sprechstunde

(ohne Anmeldung, mit Warteraum)
Di    10:00-11:00 Uhr
 
Beitritt über Browser:
https://uni-bonn.zoom.us/j/98368489857?pwd=eXNad05jWTNRcEdRMndjNHZNaU12dz09
  
Beitritt über Client: Meeting-ID: 983 6848 9857 -- Passwort: 940679
 
Am 8.8.2023 findet die Sprechstunde nur bis 10:30h statt.

 

Telefonsprechzeiten

Montag 11:00-12:00 Uhr

 Die Telefonsprechzeit am Freitag entfällt ab dem 05.05.2023 aufgrund der wieder angebotenen Präsenzsprechstunde.

 

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliches
Prüfungsamt

 

 

 
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Stichwortverzeichnis von A bis Z

AB

Abschlussarbeit in einem Unternehmen

Grundsätzlich ist es möglich, die Abschlussarbeit in einem Unternehmen zu schreiben. Hierdurch können aber Probleme entstehen, da Unternehmen in der Regel fordern, dass ein sog. Betreuungsvertrag von der Hochschule unterschrieben wird.
Diese Betreuungsverträge sind problematisch, und zwar aus folgenden Gründen.

Die Prüfungsordnung fordert, dass die Arbeit selbstständig verfasst werden muss. Damit ist es schwer vereinbar, dass der/die Verfasser/in auf einen persönlichen Betreuer/eine persönliche Betreuerin in dem Unternehmen zugreifen kann. Die Abschlussarbeit darf nicht während der gesamten Anfertigung systematisch begleitet werden. Eine fachliche Betreuung ist ebenfalls nicht erlaubt.
Betreuer/in der Abschlussarbeit ist immer der/die Hochschullehrer/in, der/die Ihnen eine Betreuungszusage erteilt hat (Prüfer/in). Diese/r legt das Thema fest und bestimmt die Ausrichtung der Arbeit.

Selbstverständlich ist uns auch klar, dass Sie eventuell mit sensiblen Daten umgehen werden.
Falls Ihr/e Prüfer/in bereit ist, die Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben, gibt es hier keine Probleme.
Die Arbeit muss aber im Rahmen des Prüfungsverfahrens verwertbar bleiben, d.h. sie muss z.B. dem/r Zweitgutachter/in vorgelegt werden oder für interne Verfahren einsehbar bleiben dürfen.
Der Veröffentlichung in der Bibliothek können Sie widersprechen, so dass hier keine Probleme entstehen.

Am einfachsten wäre es, wenn Sie zunächst abklären, ob das von Ihnen ausgesuchte Unternehmen mit diesen Bedingungen einverstanden ist oder ob diese Bedingungen (Verschwiegenheitserklärung durch den/die Betreuer/in, nicht durch die Hochschule; Verwertbarkeit im Prüfungsverfahren) nicht zu erfüllen sind.
Unabhängig davon müssten Sie eine/n Prüfer/in hier an der Universität finden, der/die bereit ist, Ihre Abschlussarbeit unter diesen Bedingungen zu betreuen und eine eventuelle Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.

 

Abschlussdokumente

Die Abschlussdokumente umfassen:

  • das Zeugnis, das im Bachelorstudiengang in deutscher Sprache ausgestellt wird. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte erfolgreiche Prüfungsleistung erbracht worden ist, und das Ausstellungsdatum. Es enthält:
  1. sämtliche Module, aus denen Leistungspunkte erworben worden sind, wobei Anrechnungen als solche kenntlich gemacht werden,
  2. das Semester des Erwerbs der Leistungspunkte,
  3. die dabei erzielten Noten der einzelnen Prüfungsleistungen,
  4. die Gesamtnote der Bachelorprüfung.
  • das Diploma Supplement. Dieses gibt in einer standardisierten englischsprachigen Form ergänzende Informationen über Studieninhalte, die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und über die verleihende Hochschule.
  • die Bachelorurkunde über die Verleihung des akademischen Grades. Diese ist in deutscher Sprache verfasst und trägt das Datum des Zeugnisses.
  • Sowohl die englischsprachige Übersetzung der Bachelorurkunde als auch des Zeugnisses
  • Beiblatt zum Zeugnis (Absolventenstatistik)

Diese Unterlagen müssen nicht beantragt werden, sondern werden von uns nach Bestehen der Bachelorprüfung automatisch erstellt. Sobald diese abholbereit sind, werden Sie per Post an die in BASIS hinterlegte Adresse benachrichtigt.

 

Adressänderung

Bitte beachten Sie, dass die in BASIS hinterlegte Adresse korrekt angegeben und gültig sein muss, da Ihnen prüfungsrelevante Informationen in der Regel per Post zugeschickt werden.

Sollte sich Ihre Adresse ändern, so korrigieren Sie dies bitte unverzüglich in BASIS.

 

Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit

Informationen zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung der  Masterarbeit finden Sie hier.

 

Anerkennungen (In- und Ausland)

Informationen zu Anerkennungen von Vorstudien auf den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre finden Sie hier.

Informationen zu Anerkennungen von Vorstudien auf den Masterstudiengang Economics finden Sie hier.

Informationen zu Auslandsanerkennungen während Ihres Studiums finden Sie hier.

 

Ansprechpartner

Auslandskoordination, Fachstudienberatung Master:

Sabine Hübner-Monien, Ph.D.
Tel.: 0228 73-9450
E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.]

Studienmanagement, Fachstudienberatung Bachelor:
Leitung: Vera Häckel
Assistenz: Meltem Pinarbasi-Pfaff
Tel.: 0228 73-9451
E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.]

Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungsamt:
Geschäftsführung: Viktoria Dohr
Sachbearbeitung: Sylvia Kolb und Astrid Simon
Tel.. 0228 73-9188
E-Mail: [Email protection active, please enable JavaScript.]

 

BAföG

Nach Auskunft des BAföG-Amtes sind Bescheinigungen zum Leistungsstand und zur Frage eines ordnungsgemäßen Studiums (Formblatt 5) nicht mehr notwendig. Es reicht, wenn Sie dem BAföG-Amt einen Leistungsauszug aus BASIS vorlegen. Diesen können Sie selbst ausdrucken.

Bei allen weiteren Fragen können Sie gerne zu unseren Sprechzeiten vorbeikommen oder uns eine E-Mail ([Email protection active, please enable JavaScript.]) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer schreiben. 

 

Beglaubigungen

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine beglaubigten Kopien von Abschlussdokumenten ausstellt.

Diese erhalten Sie kostenlos beim AStA , solange Sie an der Universität Bonn eingeschrieben sind, oder gegen Gebühr z.B. bei der Stadtverwaltung.

Vorbeglaubigungen für eine Apostille erhalten Sie hier.

 

Berechnung der Gesamtnote

Informationen zur Berechnung der Gesamtnote finden Sie hier.

 

Beurlaubungen

Relevante Informationen zu Beurlaubungen finden Sie hier.

Falls Sie sich für ein Praktikum beurlauben lassen möchten, würden wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung für das Studentensekretariat ausstellen. Bitte legen Sie in diesem Fall den Praktikumsvertrag vor.

Voraussetzung dafür ist, dass die Praktikumsdauer mindestens drei Monate beträgt, wovon mindestens zwei Monate im zu beurlaubenden Semester liegen müssen.

Während Ihrer Beurlaubung (Ausnahme: Elternzeit) dürfen Sie nur diejenigen Prüfungen absolvieren, die Sie bereits ohne Erfolg angetreten haben.

 

Bewerbung höheres Fachsemester

Falls Sie sich entscheiden, sich an der Universität Bonn um einen Bachelorstudienplatz für Volkswirtschaftslehre zu bewerben, bewerben Sie sich bitte zuerst bis zum 15. Januar/15. Juli auf einen Studienplatz im 1. Semester. Sollten Sie keine Zulassung bekommen, können Sie sich immer noch auf ein höheres Fachsemester bewerben, weil diese Frist später abläuft.

Sollten Sie keinen Studienplatz für das erste Fachsemester erhalten, besteht die Möglichkeit, sich (zusätzlich) für ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Bitte lassen Sie dem Prüfungsamt  in diesem Fall einen offiziellen Notenspiegel, aus dem die Noten und die Anzahl der Leistungspunkte sowie alle Fehlleistungen hervorgehen, zukommen. Außerdem benötigen wir offizielle Modulbeschreibungen Ihrer Universität (entweder in Deutsch oder Englisch). Die Höherstufung in ein anderes Semester als das erste ist aber nur möglich, wenn eine Mindestanzahl an Leistungspunkten vorliegt. Für eine Höherstufung in das 2. Fachsemester müssen Sie mindestens 45 anrechenbare Leistungspunkte erworben haben.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht mehr die Wahl hätten, sich gegen eine Anerkennung der bereits erbrachten Prüfungsleistungen zu entscheiden. Die Anerkennungsentscheidung für die Einstufung kann nicht unabhängig von der späteren tatsächlichen Anerkennung für das Studium betrachtet werden. Dadurch, dass Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und bei uns eine Einstufungsbescheinigung anfordern, entscheiden Sie sich auch für eine Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Prüfungsleistungen.

Sollte die notwendige Anzahl an Leistungspunkten (45) vorliegen, stellen wir Ihnen dann eine sog. "Anerkennungs-/Nichtanerkennungsbescheinigung" (bei uns: Semestereinstufungs-bescheinigung) für die Bewerbung im Studentensekretariat aus (für die Bewerbung im ersten Fachsemester benötigen Sie diese nicht). Das ist nur eine ungefähre Einschätzung von uns - das tatsächliche Anerkennungsverfahren und eine eventuelle Anpassung Ihrer Fachsemestereinstufung würden wir auch in diesem Fall erst nach Ihrer Einschreibung bzw. nach der Zulassung zur Bachelorprüfung zu Beginn des Semesters hier im Prüfungsamt durchführen.

Weitere Informationen über die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.

 

CDEFG 

Einsichtnahme

In Klausurunterlagen: Grundsätzlich müssen die von den jeweiligen Dozenten/innen festgesetzten Einsichtstermine genutzt werden. Die Termine werden auf der Website des Instituts und/oder des Prüfungsamtes veröffentlicht.
Falls Sie zu diesem Termin verhindert sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, später im Prüfungsamt Einsicht in Ihre Klausur zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine Aufgabenstellung oder Musterlösung zur Verfügung stellt und keine Fragen zu der Klausur beantworten kann.
Wegen der Vielzahl von Anfragen können keine individuellen Termine vereinbart werden, wir bündeln diese und bieten in der Regel einen Termin pro Woche zur Einsichtnahme an.

In Gutachten der Bachelor-/Masterarbeit dürfen Sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Aushändigung des Zeugnisses auf schriftlichen Antrag (formlose Anfrage per E-Mail reicht aus) Einsicht nehmen. Auch hier muss vorab ein Termin vereinbart werden.

 

Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung

Die dreimalige Bewertung einer Modulprüfung im Pflicht- oder fachgebundenen Wahlpflichtbereich mit "nicht ausreichend" hat den Verlust des Prüfungsanspruches in diesem Modul zur Folge. Falls Sie diesbezüglich Beratungsbedarf haben sollten, wenden Sie sich bitte an unsere Studienmanagerin, Frau Häckel, oder an das Prüfungsamt.

Sofern Prüfungen des Pflichtbereichs betroffen sind, führt dies zum endgültigen Nichtbestehen und zur Exmatrikulation in diesem Studiengang.

Im Fall des fachgebundenen Wahlpflichtbereichs führt der Verlust des Prüfungsanspruchs in einem Modul nur dann zum endgültigen Nichtbestehen und zur Exmatrikulation, wenn keine Ausgleichsmöglichkeiten mehr bestehen. (§ 20 Abs. 8 Bsc.-PO 2011)

 

Exmatrikulationsbescheinigung

Exmatrikulationsbescheinigungen werden Ihnen im Studierendensekretariat ausgestellt.

 

Fristen und Fristverlängerungen

Bitte beachten Sie unsere Fristen. Insbesondere bei Ausschlussfristen können Sie nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte nicht mehr geltend machen.

Im Krankheitsfall sind Fristverlängerungen, z.B. bei Bachelorarbeiten (bis zu 2 Wochen) oder Masterarbeiten (bis zu 4 Wochen) bei Vorlage eines ärztlichen Attestes und eines Rücktrittsantrags möglich. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen unverzüglich bei uns.

 

Gebäudeplan Juridicum

Einen Grundriss des Juridicums finden Sie hier.

 

HIJKLMNO

Krankheit

Wer wegen einer Erkrankung oder aus einem sonstigen triftigen Grund nach Ende der regulären Rücktrittsfrist von der Pflicht zur Prüfungsteilnahme entbunden werden will, muss die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen (§ 14 Abs. 2 BSc.-PO bzw. MSc.-PO).

Alle weitergehenden Erläuterungen finden Sie hier (Rücktritt von Prüfungen).

 

Modulbeschreibungen Bachelor

Modulbeschreibungen und -übersichten für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre finden Sie hier.

 

Namensänderung

Für den Fall, dass sich Ihr Familienname geändert haben sollte, lassen Sie dies bitte im Studentensekretariat ändern. Ansonsten würde Ihr Name auf den Abschlussdokumenten falsch ausgewiesen.

 

Notenstatistik/Beiblatt zum Zeugnis

Auf Antrag können wir Ihnen ein Beiblatt zum Zeugnis (Bachelor- und Masterabschluss) ausstellen, das die Notenverteilung der letzten beiden akademischen Jahre (Notenspiegel: Rangzahl) aufzeigt.

 

Öffnungszeiten

Während unserer Sprechstunden (siehe Spalte rechts) stehen wir gerne für Ihre Wünsche und Anliegen hinsichtlich Ihres Studiums und Prüfungsfragen zur Verfügung.

Außerhalb der Sprechstunden ist Publikumsverkehr in der Regel nicht möglich.

Wir benötigen diese Zeit, um unsere Aufgaben möglichst schnell und effizient durchführen zu können, was wiederum letztendlich Ihnen zugute kommt.

 

PQRS

Programmstudierende

Falls Sie sich für eine Klausurteilnahme an Klausuren des Wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereichs interessieren, kontaktieren Sie bitte zunächst die jeweiligen Dozenten/innen und teilen Sie diesen mit, dass Sie an der Prüfung teilnehmen möchten.

Hier finden Sie links in der Spalte Termine die konkreten Klausurtermine für den ersten und zweiten Prüfungstermin.

Bitte vergessen Sie nicht, sich per E-Mail bei uns ([Email protection active, please enable JavaScript.]) für die Prüfungen anzumelden.
Bitte geben Sie hierfür Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und die Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen möchten.
Die Prüfungsanmeldung für die erste Prüfungsphase und zweite Prüfungsphase finden Sie ebenfalls auf unserer Website in der Spalte Termine.

Bitte vereinbaren Sie vor der Prüfungsanmeldung einen Termin mit unserer Auslandskoordinatorin, Frau Sabine Hübner-Monien, Ph.D.

 

Prüfungsangst

Bitte zögern Sie nicht, das Prüfungsamt oder unsere Studienmanagerin, Frau Vera Häckel, zu kontaktieren, wenn Sie unter Prüfungsangst leiden. Hier gibt Angebote der Universität Bonn, die Sie bei der Bewältigung dieser Ängste unterstützen will.

 

Prüfungsanmeldung

Grundsätzlich handelt es sich bei den Fristen zur Prüfungsanmeldung um Ausschlussfristen. Sie können sich tatsächlich nur genau während der festgelegten Phase anmelden. Danach ist grundsätzlich keine nachträgliche Anmeldung mehr möglich. 

 

Prüfungsterminüberschneidung

Leider können wir individuelle Wünsche einzelner Studierender bei der Klausurplanung nicht berücksichtigen.

Die Klausurplanung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die leider keinen weiteren Spielraum für individuelle Wünsche lassen.

 

Prüfungsunfähigkeit

Falls Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so muss der Arzt/die Ärztin Ihre Prüfungsunfähigkeit feststellen (siehe Stichpunkt Krankheit).

"Prüfungsunfähigkeit" ist kein medizinischer, sondern ein juristischer Begriff.  Der Arzt/die Ärztin muss allerdings das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit feststellen. Bitte beachten Sie, dass andere Begriffe, wie z.B. "studierunfähig", nicht ausreichen.

 

Registrierung

Für Studierende anderer Fächer:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne vorherige einmalige und persönliche Registrierung im Prüfungsamt zu den in unserem Terminplan veröffentlichen Terminen zur Zulassung/Registrierung  (siehe Terminplan) nicht über BASIS zu Prüfungen anmelden können. Vorlesungen/Tutorien können Sie ohne weitere Anmeldung/Belegung besuchen (Sie gehen einfach dort hin). Bitte informieren Sie sich hier zur weiteren Vorgehensweise.

Falls Sie sich nach der Registrierung für Prüfungen anmelden möchten, so müssen Sie dies zu den auf unserer Website veröffentlichten Anmeldeterminen über BASIS tun. Die Termine für das aktuelle Semester finden Sie ebenfalls in dem Terminplan auf unserer Website.

Bitte beachten Sie, dass Meldezeiten absolute Ausschlussfristen sind, verspätete Meldungen können in keinem Fall akzeptiert werden.

 

Rentenversicherungsbescheinigung

Eine Bescheinigung über die gesamte Studienzeit zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie auf formlosen, schriftlichen Antrag beim Studentensekretariat. Sollte Ihre gesamte Studienzeit vor dem WS1994/95 liegen, so stellen Sie den Antrag bitte beim Universitäts-Archiv.

Den/Die für Sie zuständige/n Ansprechpartner/in mit der zugehörigen E-Mail-Adresse finden Sie hier.

 

Schreibzeitverlängerung

Eine Schreibzeitverlängerung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie wegen ständiger oder länger als ein Semester andauernder Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihre vorhandenen intellektuellen Fähigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung technisch umzusetzen.

Die ärztliche Bescheinigung muss daher nicht nur eine Diagnose, sondern auch insbesondere Angaben zu den Symptomen/Auswirkungen Ihrer Erkrankung enthalten.

 

Semestergrenze bei der Bachelor-/Masterarbeitsanmeldung

Falls Sie die Semestergrenze einhalten wollen bzw. müssen, z.B. wenn Sie sich im Wintersemester für einen Masterstudiengang einschreiben möchten und daher den Bachelorstudiengang im Sommersemester abschließen müssen, und den vorgesehen Bearbeitungszeitraum von zwei bzw. vier Monaten voll ausschöpfen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Anmeldefristen:

  • Falls Sie Ihre Bachelorarbeit zum Ende des jeweiligen Semesters, also zum 31.03. bzw. zum 30.09. abgeben möchten, muss die Anmeldung spätestens zum 31.01. bzw. 30.07. erfolgen, soweit sie die zweimonatige Bearbeitungsfrist voll ausschöpfen wollen.

  • Falls Sie Ihre Masterarbeit zum Ende des jeweiligen Semesters, also zum 31.03. bzw. zum 30.09. abgeben möchten, muss die Anmeldung spätestens zum 30.11. bzw. 31.05. erfolgen, soweit sie die viermonatige Bearbeitungsfrist voll ausschöpfen wollen.

 

Sprachkurse

Bei allen Fragen bezüglich der Anmeldung und Belegung von Sprachkursen wenden Sie sich bitte an das Sprachlernzentrum.

Falls der freie Wahlpflichtbereich bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, Sie aber dennoch einen Sprachkurs für Wirtschaftswissenschaftler/innen belegen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Studienmanagement in Verbindung.

 

 Störung des Prüfungsablaufs

Falls es während der Prüfung zu unzumutbaren Störungen kommen sollte (z.B. Baulärm oder fehlerhafte Aufgabenstellung), muss dies unverzüglich bei den Aufsichten gerügt werden. Diese können dann die Prüfungszeit gegebenenfalls um die Zeit der Störung verlängern. Nachträglich ist es nicht mehr möglich, eine Rüge vorzubringen.

 

Studierende mit Handicap

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt Schreibzeitverlängerung im Stichwortverzeichnis.

 

TUVWXY

Transcript of Records

Wir können Ihnen folgende gestempelte Leistungsübersichten ausstellen, die entweder während unserer Sprechstunden abgeholt oder per Post an Sie versandt werden können:

  • ein englisches und/oder deutsches Exemplar mit allen Leistungen,
  • ein englisches und/oder deutsches Exemplar ohne Fehlleistungen (dieses enthält den Vermerk 'dient nicht zur Vorlage an einer anderen Hochschule').

 

Überschreiten der Leistungspunkte im fachgebundenen Wahlpflichtbereich

Sobald Sie 150 Leistungspunkte in den studienbegleitenden Modulprüfungen des Pflicht- und des fachgebundenen Wahlpflichtbereichs erworben haben, können Sie sich nur noch zu solchen Modulprüfungen melden, die zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 9, Absatz 2 bis 4 der PO 2011 notwendig sind.

Falls die Mindestvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind und Sie sich nicht anmelden können, kontaktieren Sie uns bitte während der Prüfungsanmeldefristen.

 

Verbesserungsversuch im Basismodul Masterstudiengang

Jede Prüfung in einem Basis- oder Aufbaumodul, die nicht bestanden wurde, darf höchstens zweimal wiederholt werden.
Falls Sie eine Prüfung in einem Basismodul in der ersten Prüfungsphase bestehen, können Sie diese in der unmittelbar folgenden zweiten Prüfungsphase einmal wiederholen, um Ihre Note zu verbessern.
Sollten Sie die Prüfung im zweiten Termin nicht bestehen, gilt die Bestehensnote des ersten Termins.

 

Zulassung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne vorherige Zulassung im Prüfungsamt zu den festgelegten Terminen (siehe Terminplan) nicht über BASIS zu Prüfungen anmelden können.

Bitte informieren Sie sich hier zur weiteren Vorgehensweise.

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