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*** NEUE SPRECHSTUNDENANGEBOTE ab 1.5.2023 ***

Präsenzsprechstunde

Donnerstag

10:00-12:00 Uhr

Freitag

10:00-12:00 Uhr

ohne Anmeldung, ggf. mit Wartezeit

 

Achtung: In der Sprechstunde am 26.5.2023 können keine Unterlagen (Transcripts o.ä.) ausgestellt werden. Sie können gerne bereits bestellte Unterlagen abholen.

 

Bitte beachten Sie: während der Präsenzsprechstunde muss ggf. eine medizinische Maske getragen werden.

 

Zoom-Sprechstunde

(ohne Anmeldung, mit Warteraum)
Di    10:00-11:00 Uhr
 
Beitritt über Browser:
https://uni-bonn.zoom.us/j/98368489857?pwd=eXNad05jWTNRcEdRMndjNHZNaU12dz09
  
Beitritt über Client: Meeting-ID: 983 6848 9857 -- Passwort: 940679
 

 

Telefonsprechzeiten

Montag 11:00-12:00 Uhr

 Die Telefonsprechzeit am Freitag entfällt ab dem 05.05.2023 aufgrund der wieder angebotenen Präsenzsprechstunde.

 

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliches
Prüfungsamt

 

 

 
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Anerkennungen

Anerkennungen auf den Masterstudiengang Economics

Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden ausschließlich auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Hinweise zur Einreichung des Antrags auf Anerkennung

Um die Gesundheit der Studierenden und die der Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes zu schützen, können Anerkennungsanträge derzeit beim Prüfungsamt nicht persönlich eingereicht werden. Betroffene Studierende senden spätestens bis zum Ablauf der angegebenen Frist des jeweiligen Semesters (s. links unter Terminplan) das ausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsformular (s.u.) als Pdf-Datei mit allen notwendigen Unterlagen (Transcript, Modulbeschreibung(en) in einzelnen PDFs, nicht zusammengefasst; nicht das komplette Modulhandbuch(!)) per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Die Einreichung der Unterlagen im Original per Post entfällt bis auf Weiteres. 

Anerkennung nur auf Antrag

Für jede einzelne Prüfungsleistung ist ein separater Anerkennungsantrag zu stellen. Sollen mehrere Prüfungsleistungen gleichzeitig anerkannt werden, ist die Beantragung auf einem Antrag möglich.
Anerkennungsanträge können semesterweise gestellt werden.
Hinweis:
Nach der Anmeldung (auch wenn später ein Rücktritt erfolgte) zu einer Modulprüfung im Rahmen Ihres MSc in Economics Studiums in Bonn kann ein Anerkennungsantrag für diese Prüfung nicht mehr gestellt werden.
Hinweis:
Werden Leistungen anerkannt, werden sie ohne Benotung mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen. Die Anerkennung wird im Zeugnis als solche kenntlich gemacht.

Versagung der Einschreibung/Aufnahme des Studiums in Bonn nicht möglich

Die Einschreibung ist zu versagen, wenn Sie in dem gewählten Studiengang in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben; das gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob es sich bei dem von Ihnen gewählten Studiengang um den gleichen oder einen Studiengang mit erheblicher inhaltlicher Nähe handelt, nehmen Sie bitte vor der Einschreibung Kontakt mit uns auf.

 

Anerkennungsformulare

Falls Sie einen Anerkennungsantrag stellen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Anerkennungsformulare.

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