Anerkennungen
Anerkennungen auf den Masterstudiengang Economics
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden ausschließlich auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hinweise zur Einreichung des Antrags auf Anerkennung
Um die Gesundheit der Studierenden und die der Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes zu schützen, können Anerkennungsanträge derzeit beim Prüfungsamt nicht persönlich eingereicht werden. Betroffene Studierende senden spätestens bis zum Ablauf der angegebenen Frist des jeweiligen Semesters (s. links unter Terminplan) das ausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsformular (s.u.) als Pdf-Datei mit allen notwendigen Unterlagen (Transcript, Modulbeschreibung(en) in einzelnen PDFs, nicht zusammengefasst; nicht das komplette Modulhandbuch(!)) per E-Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]. Die Einreichung der Unterlagen im Original per Post entfällt bis auf Weiteres.
Anerkennung nur auf Antrag
Für jede einzelne Prüfungsleistung ist ein separater Anerkennungsantrag zu stellen. Sollen mehrere Prüfungsleistungen gleichzeitig anerkannt werden, ist die Beantragung auf einem Antrag möglich.
Anerkennungsanträge können semesterweise gestellt werden.
Hinweis:
Nach der Anmeldung (auch wenn später ein Rücktritt erfolgte) zu einer Modulprüfung im Rahmen Ihres MSc in Economics Studiums in Bonn kann ein Anerkennungsantrag für diese Prüfung nicht mehr gestellt werden.
Hinweis:
Werden Leistungen anerkannt, werden sie ohne Benotung mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen. Die Anerkennung wird im Zeugnis als solche kenntlich gemacht.
Versagung der Einschreibung/Aufnahme des Studiums in Bonn nicht möglich
Die Einschreibung ist zu versagen, wenn Sie in dem gewählten Studiengang in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben; das gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob es sich bei dem von Ihnen gewählten Studiengang um den gleichen oder einen Studiengang mit erheblicher inhaltlicher Nähe handelt, nehmen Sie bitte vor der Einschreibung Kontakt mit uns auf.
Anerkennungsformulare
Falls Sie einen Anerkennungsantrag stellen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Anerkennungsformulare.
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