Masterprüfungsordnung 2017
Wesentliche Änderungen
- Die Teilnahmevoraussetzungen für Aufbaumodule wurden angepasst und größtenteils abgeschafft. Eine Übersicht finden Sie hier.
- In Aufbaumodulen steht die Prüfungsform "Hausarbeit" zur Verfügung.
- Auf dem Zeugnis und der Urkunde wird die Studienrichtung "Economic Research" ausgewiesen, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- in den Basismodulen "Mathematics for Economists", "Econometrics", "Macroeconomics" und "Microeconomics" sind die Modulprüfungen in den Lehrveranstaltungen absolviert, die im elektronischen Vorlesungsverzeichnis den Zusatz "I" oder "spec. Economic Research" tragen (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.11.2017)
- die Aufbaumodule "Econometrics II", "Macroeconomics II" und "Microeconomics II" sind bestanden
- 3 Topics-Module sind bestanden
- 2 weitere Aufbaumodule der Studienrichtung Economic Research sind bestanden.
Wechsel der Prüfungsordnung
Studierende, die das Studium vor Inkrafttreten der Masterprüfungsordnung 2017 aufgenommen haben und noch nicht alle Prüfungen abgeschlossen haben, können ihr Studium nach der Masterprüfungsordnung 2011 bis zum 30.09.2020 fortsetzen oder auf schriftlichen Antrag, der unwiderruflich ist, in die Masterprüfungsordnung 2017 wechseln.
Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden übernommen.
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung.
Damit der Prüfungsordnungswechsel für das Semester gilt, in dem er gestellt wird, ist er bis zum 15.12. für das Wintersemester und bis zum 15.05. für das Sommersemester zu stellen.
1. Änderungsordnung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics vom 11.9.2018
- Mit der Änderungsordnung vom 11.09.2018 wird das Anerkennungsverfahren für die Masterprüfungsordnung 2017 neu geregelt.
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Für jede einzelne Prüfungsleistung ist ein separater Anerkennungsantrag zu stellen. Sollen mehrere Prüfungsleistungen gleichzeitig anerkannt werden, ist die Beantragung auf einem Antrag möglich.
Anerkennungsanträge können semesterweise gestellt werden. Nach der Anmeldung zu einer Modulprüfung kann ein Anerkennungsantrag für diese Prüfung nicht mehr gestellt werden (Ausschlussfrist).
Werden Leistungen anerkannt, werden sie ohne Benotung mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen. Die Anerkennung wird im Zeugnis als solche kenntlich gemacht.
- Die (irrtümlich mit 7,5 Leistungspunkten angegebenen) Leistungspunkte für das Research Module wurden auf 15 Leistungspunkte korrigiert.