One
Termine

 

 

« Juni 2023 »
Juni
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30
 
Two
Kontakt
*** NEUE SPRECHSTUNDENANGEBOTE ab 1.5.2023 ***

Präsenzsprechstunde

Donnerstag

10:00-12:00 Uhr

Freitag

10:00-12:00 Uhr

ohne Anmeldung, ggf. mit Wartezeit

 

Achtung: In der Sprechstunde am 26.5.2023 können keine Unterlagen (Transcripts o.ä.) ausgestellt werden. Sie können gerne bereits bestellte Unterlagen abholen.

 

Bitte beachten Sie: während der Präsenzsprechstunde muss ggf. eine medizinische Maske getragen werden.

 

Zoom-Sprechstunde

(ohne Anmeldung, mit Warteraum)
Di    10:00-11:00 Uhr
 
Beitritt über Browser:
https://uni-bonn.zoom.us/j/98368489857?pwd=eXNad05jWTNRcEdRMndjNHZNaU12dz09
  
Beitritt über Client: Meeting-ID: 983 6848 9857 -- Passwort: 940679
 

 

Telefonsprechzeiten

Montag 11:00-12:00 Uhr

 Die Telefonsprechzeit am Freitag entfällt ab dem 05.05.2023 aufgrund der wieder angebotenen Präsenzsprechstunde.

 

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliches
Prüfungsamt

 

 

 
Sie sind hier: Startseite Prüfungsamt Master Masterprüfungsordnung 2017

Masterprüfungsordnung 2017

Wesentliche Änderungen

  •  Die Teilnahmevoraussetzungen für Aufbaumodule wurden angepasst und größtenteils abgeschafft. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • In Aufbaumodulen steht die Prüfungsform "Hausarbeit" zur Verfügung.
  • Auf dem Zeugnis und der Urkunde wird die Studienrichtung "Economic Research" ausgewiesen, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

- in den Basismodulen "Mathematics for Economists", "Econometrics", "Macroeconomics" und "Microeconomics" sind die Modulprüfungen in den Lehrveranstaltungen absolviert, die im elektronischen Vorlesungsverzeichnis den Zusatz "I" oder "spec. Economic Research" tragen (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.11.2017)
- die Aufbaumodule "Econometrics II", "Macroeconomics II" und "Microeconomics II" sind bestanden
- 3 Topics-Module sind bestanden
- 2 weitere Aufbaumodule der Studienrichtung Economic Research sind bestanden. 

 Wechsel der Prüfungsordnung

Studierende, die das Studium vor Inkrafttreten der Masterprüfungsordnung 2017 aufgenommen haben und noch nicht alle Prüfungen abgeschlossen haben, können ihr Studium nach der Masterprüfungsordnung 2011 bis zum 30.09.2020 fortsetzen oder auf schriftlichen Antrag, der unwiderruflich ist, in die Masterprüfungsordnung 2017 wechseln.
Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden übernommen. 

Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung

Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung.
Damit der Prüfungsordnungswechsel für das Semester gilt, in dem er gestellt wird, ist er bis zum 15.12. für das Wintersemester und bis zum 15.05. für das Sommersemester zu stellen.

1. Änderungsordnung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics vom 11.9.2018

  • Mit der Änderungsordnung vom 11.09.2018 wird das Anerkennungsverfahren für die Masterprüfungsordnung 2017 neu geregelt.

Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen Hochschulen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Für jede einzelne Prüfungsleistung ist ein separater Anerkennungsantrag zu stellen. Sollen mehrere Prüfungsleistungen gleichzeitig anerkannt werden, ist die Beantragung auf einem Antrag möglich.
Anerkennungsanträge können semesterweise gestellt werden. Nach der Anmeldung zu einer Modulprüfung kann ein Anerkennungsantrag für diese Prüfung nicht mehr gestellt werden (Ausschlussfrist).
Werden Leistungen anerkannt, werden sie ohne Benotung mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen. Die Anerkennung wird im Zeugnis als solche kenntlich gemacht.

  • Die (irrtümlich mit 7,5 Leistungspunkten angegebenen) Leistungspunkte für das Research Module wurden auf 15 Leistungspunkte korrigiert.
Artikelaktionen