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*** NEUE SPRECHSTUNDENANGEBOTE ab 1.5.2023 ***

Präsenzsprechstunde

Donnerstag

10:00-12:00 Uhr

Freitag

10:00-12:00 Uhr

ohne Anmeldung, ggf. mit Wartezeit

 

Achtung: In der Sprechstunde am 26.5.2023 können keine Unterlagen (Transcripts o.ä.) ausgestellt werden. Sie können gerne bereits bestellte Unterlagen abholen.

 

Bitte beachten Sie: während der Präsenzsprechstunde muss ggf. eine medizinische Maske getragen werden.

 

Zoom-Sprechstunde

(ohne Anmeldung, mit Warteraum)
Di    10:00-11:00 Uhr
 
Beitritt über Browser:
https://uni-bonn.zoom.us/j/98368489857?pwd=eXNad05jWTNRcEdRMndjNHZNaU12dz09
  
Beitritt über Client: Meeting-ID: 983 6848 9857 -- Passwort: 940679
 

 

Telefonsprechzeiten

Montag 11:00-12:00 Uhr

 Die Telefonsprechzeit am Freitag entfällt ab dem 05.05.2023 aufgrund der wieder angebotenen Präsenzsprechstunde.

 

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliches
Prüfungsamt

 

 

 
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Prüfungen

       Copyright: Frank Luerweg / Universität Bonn

Anmeldung zu den Prüfungen

Eine Anmeldung zu Modulprüfungen ist nur nach vorheriger Zulassung/Registrierung möglich.

Während der bekannt gemachten Meldeperiode bzw. Rücktrittszeit können Meldungen bzw. Rücktritte jederzeit online über BASIS vorgenommen werden. Ist jedoch eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt, ist die Anmeldung nicht möglich bzw. gilt die Meldung als ungültig.

Die aktuellen Anmeldetermine finden Sie im Terminplan links unter Termine.

Alle Studierenden sind verpflichtet, unverzüglich die sie betreffenden Melde- und Rücktrittsdaten zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten ebenfalls unverzüglich beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt zu melden.

Falls eine Prüfungsanmeldung elektronisch nicht möglich ist, sind alle Studierenden verpflichtet, sich innerhalb der Anmeldefrist beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt zu melden.

Die Anmeldungen werden mit Ablauf der Anmelde- bzw. Rücktrittsfrist prüfungsrechtlich verbindlich. Einwände können dann nicht mehr geltend gemacht werden. 

Drucken Sie sich in BASIS nach einer Anmeldung die pdf-Datei "Info über angemeldete Prüfung" aus und kontrollieren Sie den Status der angemeldeten Klausur(en). Nur hiermit können Sie gegenüber dem Prüfungsamt nachweisen, dass Sie sich tatsächlich angemeldet haben. 

Zoom on premise (mündliche elektr. Prüfungen)

Nur für mündliche elektronische Prüfungen: Sofern Prüflinge Bedenken bezüglich des Datenschutzes haben oder unsicher hinsichtlich ihrer technischen Voraussetzunen für eine online-Prüfung sind, besteht das Angebot, universitäre PCs für die mündichen Prüfungen zu verwenden. Alles Wichtige dazu können Sie hier nachlesen.

Rücktritt von den Prüfungen

Beim Rücktritt  von Prüfungen ist zwischen einem Rücktritt innerhalb der Rücktrittsphase (Stornierung) und einem Rücktritt nach Ablauf der Rücktrittsphase (z.B. durch Erkrankung oder einen sonstigen triftigen Grund) zu unterscheiden.

Stornierung

Studierende können sich ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Prüfungsphase von Modulprüfungen elektronisch abmelden.

Eine Abmeldung ist bei Modulen, deren Prüfungen sich auf das Semester verteilen (z.B. Proseminar Wissenschaftliches Arbeiten), nach Vergabe der Themen nicht mehr möglich.

 

Rücktritt wegen Erkrankung (Nachweis und Rücktrittsformular)

Wer wegen einer Erkrankung oder aus einem sonstigen triftigen Grund nach Ende der regulären Rücktrittsfrist von der Pflicht zur Prüfungsteilnahme entbunden werden will, muss den Rücktritt und die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich, eindeutig und unbedingt schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Außerdem ist die förmliche Anerkennung eines triftigen Grundes rechtzeitig zu beantragen.

Der Nachweis einer Erkrankung erfolgt in der Regel über eine ärztliche Bescheinigung. Es ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit ausreichend. Die Vorlage einer Bescheinigung, die  Befundtatsachen oder eine Diagnose enthält, ist nicht mehr notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein") nicht genügt.

Bitte lassen Sie sich vom Arzt die Prüfungsunfähigkeit vorzugsweise auf dem zur Verfügung gestellten Formular ausweisen.

Achtung geändertes Verfahren: Den Rücktritt können Sie per Email anzeigen. Bitte nennen Sie hierfür Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und die Prüfung von der Sie zurücktreten möchten. Bitte scannen Sie entsprechenden Nachweise gut leserlich als pdf-Datei ein und fügen diese Ihrer Email als Anhang bei.

Selbstverständlich können Sie ebenfalls das hier zur Verfügung gestellte Formular für den Prüfungsrücktritt nutzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sämtliche Nachweise 6 Monate lang im Original aufzubewahren, damit diese auf Aufforderung vorgelegt werden können.

  • Formulare:

Formular für den Prüfungsrücktritt

Formular zur Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit durch Ihren Arzt/Ihre Ärztin (im Original einzureichen)

Wenn Sie pdf-Dateien auf dieser Website nicht öffnen können, versuchen Sie wahrscheinlich die pdf-Datei als Voransicht direkt im Browser (z.B. Firefox) oder mittels pdf-PlugIns zu öffnen. Bitte ändern Sie die Browser-Einstellungen, so dass die Dateien nicht mehr im Browser direkt, sondern mit einem externen Reader (z.B. Adobe Acrobat) geöffnet werden.

Achtung: Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie einmalig per Email dazu aufgefordert, die fehlenden Unterlagen/Nachweise innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Die Aufforderung erfolgt an Ihre Uni-Bonn-Email-Adresse. Die Frist ist gewahrt, wenn die Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist beim Prüfungsamt eingehen. Eine weitergehende Aufforderung erfolgt nicht!

 

Rücktritt nach Antritt der Prüfung und Ausgabe der Aufgabenstellung

Ist die Notenbekanntgabe über BASIS bereits erfolgt, ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht möglich. Erfolgt ein Rücktritt von einer Klausur aus gesundheitlichen Gründen nach Antritt der Prüfung und Ausgabe der Aufgabenstellung, so ist zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit noch am selben Tag ein Arzt/eine Ärztin zu konsultieren, ggf. ist der ärztliche Bereitschaftsdienst/Notfalldienst aufzusuchen. In diesem Fall sollten Sie Ihre Erkrankung unmittelbar am Prüfungstag anzeigen (z.B. per E-Mail an das Prüfungsamt). Unterlassen Sie diese Anzeige, tragen Sie das Risiko, dass zwischenzeitlich die Notenbekanntgabe erfolgt und der Rücktritt nicht anerkannt werden kann.
Zusätzlich muss der Prüfungsabbruch bereits im Prüfungsprotokoll vermerkt werden.

Weitere Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst erhalten Sie unter https://www.116117.de/de/aerztlicher-bereitschaftsdienst.php.

 

Benachrichtigung

Sie erhalten eine Email an Ihre Uni-Bonn-Email-Adresse, sofern der Rücktritt anerkannt wird. Sofern der Rücktritt abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht an die in BASIS hinterlegte Postadresse.

 

Sonderfall: positiver Coronatest

 Ein entschuldigter Prüfungsrücktritt ist unproblematisch möglich, wenn Sie uns einen positiven Coronatest (kein Selbsttest, sondern Antigen-Schnelltest/ Bürgertest oder PCR-Test) vorlegen. Dieser berechtigt ab dem Datum des Tests (Tag der Testung zählt nicht mit) zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen.

Sollte Ihr Coronatest nach 5 Tagen weiterhin positiv sein, können Sie diesen (neuen) Test für den entschuldigten Prüfungsrücktritt verwenden. Auch dieser Test berechtigt wiederum zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen (Tag der Testung zählt nicht mit).

Sollten Sie sich trotz negativem Corona-Test nicht in der Lage fühlen, die Prüfung anzutreten, lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Selbstverständlich ist ein Rücktritt mit einer Bescheinigung über eine vorliegende Prüfungsunfähigkeit immer möglich (s.o.).

 

Täuschung, Ordnungsverstoß

Verstößt ein Prüfling gegen die Regeln, die für die Ordnung während der Prüfung gelten oder versucht er/sie, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, kann der Prüfungsausschuss die betreffende Prüfungsleistung für nicht bestanden erklären. Sie gilt als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Der/Die jeweilige Prüfer/in bzw. Aufsichtsführende dokumentiert die Verdachtsmomente und stellt die Beweismittel sicher. Die Prüfung kann unter Vorbehalt fortgesetzt werden.

Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem/der jeweiligen Prüfer/in oder Aufsichtführenden nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.

Im Falle eines mehrfachen oder sonst schwerwiegenden Täuschungsversuchs kann die Masterprüfung für endgültig nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss. Wird die Masterprüfung für endgültig nicht bestanden erklärt, führt dies zur Exmatrikulation in diesem Studiengang.

 Hier finden Sie die Regelungen, die für die Ordnung während der Prüfung gelten.

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