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Kontakt
*** NEUE SPRECHSTUNDENANGEBOTE ab 1.5.2023 ***

Präsenzsprechstunde

Donnerstag

10:00-12:00 Uhr

Freitag

10:00-12:00 Uhr

ohne Anmeldung, ggf. mit Wartezeit

 

Achtung: In der Sprechstunde am 26.5.2023 können keine Unterlagen (Transcripts o.ä.) ausgestellt werden. Sie können gerne bereits bestellte Unterlagen abholen.

 

Bitte beachten Sie: während der Präsenzsprechstunde muss ggf. eine medizinische Maske getragen werden.

 

Zoom-Sprechstunde

(ohne Anmeldung, mit Warteraum)
Di    10:00-11:00 Uhr
 
Beitritt über Browser:
https://uni-bonn.zoom.us/j/98368489857?pwd=eXNad05jWTNRcEdRMndjNHZNaU12dz09
  
Beitritt über Client: Meeting-ID: 983 6848 9857 -- Passwort: 940679
 

 

Telefonsprechzeiten

Montag 11:00-12:00 Uhr

 Die Telefonsprechzeit am Freitag entfällt ab dem 05.05.2023 aufgrund der wieder angebotenen Präsenzsprechstunde.

 

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliches
Prüfungsamt

 

 

 
Sie sind hier: Startseite Prüfungsamt Master Zulassung

Zulassung

Master-Studierende

Studierende des Masterstudiengangs Economics müssen die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Um an den Prüfungen des ersten Semesters teilnehmen zu können, muss die Beantragung im ersten Semester des Studiums in dem vom Prüfungsamt festgelegten Zeitraum zu Semesterbeginn (s. linke Spalte, Termine, Terminplan) erfolgen.

Ab dem Sommersemester 2021 ist das Zulassungsverfahren digitalisiert und über diese Webseite zu beantragen.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen zum Upload als PDFs bereit:

  • einen lückenlos ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Original-Bachelorzeugnis und -urkunde (inkl. Gesamtnote und Abschlussdatum),
  • einen Nachweis von Englischkenntnissen mindestens auf Niveau B2 des GeR [z.B. durch anerkannte Sprachtests (TOEFL oder IELTS etc.) oder ein äquivalenter Nachweis (z.B. vorhergehendes Bachelorstudium komplett in Englisch, Englisch-Kurs mit entsprechendem Niveau während des Bachelorstudiums, mit Einschränkung (bitte kontaktieren Sie uns vorher): nachgewiesene Englischkenntnisse während der gesamten Schulzeit].

Bitte senden Sie uns keine Unterlagen per Post zu, es sei denn, Sie werden hierzu separat aufgefordert (z.B. per Email).

Versäumen Sie es, die Zulassung innerhalb des bekannt gemachten Zeitraums zu beantragen, sind Klausuranmeldung und -teilnahme innerhalb der 1. Prüfungsperiode nicht möglich. Es wird ein nachträglicher Zulassungstermin vor der 2. Prüfungsperiode angeboten. Den genauen Termin können Sie dem Terminplan (s. linke Spalte, Termine, Terminplan) entnehmen.

 (Formulare werden während der Zulassungsfrist (s. linke Spalte Termine) hier als Link freigeschaltet)

Studierende mit Vorstudien

Studierende mit Vorstudien an in- oder ausländischen Hochschulen finden hier weitere Informationen.

In diesem Fall können Sie (MPO 2017) auch noch folgende Unterlagen bei der Zulassung vorlegen:

  • ausgefüllter Anrechnungsantrag,
  • aktuelle, vollständige Übersicht über Ihre bisher erbrachten Prüfungsleistungen (Auszug aus dem Studierendenkonto bzw. Transcript of Records),
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule (nur Inland) - bitte kontaktieren Sie uns dazu vorab.

 

PhD-Studierende/Studierende der BGSE

Studierende, die nur im PhD-Studiengang der BGSE eingeschrieben sind und keinen Master erwerben wollen, reichen

 

Alle anderen Studierenden der BGSE, reichen das Masterzulassungsformular ein (s.o. -> Master-Studierende) und versehen es mit dem Kommentar "BGSE". Es müssen alle unter dem Punkt Master-Studierende aufgeführten Unterlagen eingereicht werden. 

Hinweise zur Datenerhebung und Datenverarbeitung

Informationen in deutscher Sprache finden Sie hier.

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