VWL für Lehramt: Bachelor- und Mastermodul Wirtschaft im Fach Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften bzw. Wirtschaftslehre/Politik
Registrierung und Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Registrierung und Prüfungsanmeldung.
Bachelormodul „Wirtschaft“
Lehrveranstaltungen im Bachelormodul "Wirtschaft" (ab dem 01.10.2018)
Wintersemester/ Sommersemester |
Vorlesung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (VWL G, weiterführende Informationen) mit Übung
|
Sommersemester | Vorlesung „Makroökonomik B“ (MAKRO B) mit Übung |
Portfolio-Prüfung Makroökonomik B
Hinweis: Die Portfolio-Prüfung wird auch im Sommersemester 2023 angeboten.
Lehramtsstudierende, die für das Modul Wirtschaft registriert (s. auch Registrierung und Prüfungsanmeldung) sind und bis zum Sommersemester 2023 die Lehrveranstaltung "Makroökonomik B" besuchen, haben ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Möglichkeit, die Prüfung "Makroökonomik B" als Portfolio-Prüfung (Klausur + mündliche Prüfung) zu erbringen.
Diese spezielle Prüfungsform ist ein optionales Angebot, von dem Sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Die Prüfung zu der Lehrveranstaltung "Makroökonomik B" besteht ausschließlich aus einer schriftlichen Klausur, sofern die Einverständniserklärung nicht eingereicht wird.
Die Portfolio-Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung. Es handelt sich um eine einheitliche Modulabschlussprüfung.
In der Klausur können 1/3 der insgesamt zu erreichenden Punkte und in der mündlichen Prüfung 2/3 der insgesamt zu erreichenden Punkte erzielt werden. Die in beiden Prüfungsteilen erreichte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Erst aus dieser Gesamtpunktzahl ergibt sich die Gesamtnote für die Modulabschlussprüfung. Es werden keine Teilnoten für Klausur und/oder mündliche Prüfung gebildet.
Es wird keine Mindestpunktzahl für die einzelnen Teile festgelegt, d.h. es ist nicht notwendig, in der Klausur eine Mindestpunktzahl zu erreichen, um an der mündlichen Prüfung teilzunehmen. Ob die Portfolio-Prüfung bestanden ist, entscheidet sich erst nach der Addition der Punktzahl der beiden Prüfungsteile.
Wird der eine oder andere Teil der Portfolio-Prüfung nicht absolviert, ist aus triftigen Gründen ein entschuldigter Prüfungsrücktritt denkbar. In diesem Fall müssen bei einer erneuten Prüfungsanmeldung beide Prüfungsteile erneut absolviert werden, weil es sich nicht um eine Teilprüfung handelt.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und reichen es spätestens am auf den Ablauf der Prüfungsanmeldung folgenden Werktag im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt (nicht im BZL!) ein.
Bachelormodul "Wirtschaft" bis einschließlich 30.09.2018
Aufgrund der Neufassung der Prüfungsordnung im Bachelor „Volkswirtschaftslehre“ (amtl. Bekanntmachung 12. September 2016) können folgende Lehrveranstaltungen zum Modul „Wirtschaft“ im Lehramtsfach Sozialwissenschaften (Bachelor) ab dem Wintersemester 2017/18 nicht mehr zur Verfügung gestellt werden:
Wintersemester | Vorlesung: „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik (VWL MIK)“ mit Übung |
Sommersemester | Vorlesung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik (VWL MAK)“ mit Übung |
Es gelten die folgenden Übergangsregelungen.
1) Lehrveranstaltungen
a) Studierende, die in der Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 05. Dezember 2011 oder 16. März 2016 studieren und bis zum Sommersemester 2017 noch keine Lehrveranstaltung zum Modul „Wirtschaft“ besucht haben oder in den Teilprüfungen nur „nicht bestandene“ Prüfungsleistungen haben:
Besuchen entweder im Sommersemester 2017
und im Wintersemester 2017/18 oder später (spätestens bis 30.09.2018) |
die Lehrveranstaltung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ und im Fall des Bestehens der zugehörigen Teilprüfung
die Hälfte der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (i.d.R. montags á 2 SWS - inhaltlich Mikroökonomik) |
oder ab Wintersemester 2017/18 (oder spätere Wintersemester)
und im Sommersemester 2018 (oder spätere Sommersemester) |
die Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“*
die Lehrveranstaltung „Makroökonomik B“* |
b) Studierende, die in der Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 05. Dezember 2011 oder 16. März 2016 studieren und bis zum Wintersemester 2016/17 einschließlich nur folgende Teilprüfung bestanden haben:
„Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik“ | Können entweder im Sommersemester 2017 die Lehrveranstaltung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ – wie regulär vorgesehen – besuchen (Achtung die Lehrveranstaltung wird dann zum letzten Mal in dieser Form angeboten). Oder können ab Wintersemester 2017/18 – jedes Semester bis 30.09.2018 – die Hälfte der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (i.d.R. montags á 2 SWS – inhaltlich Makroökonomik) besuchen. |
„Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ | Können ab Sommersemester 2017 - jedes Semester bis 30.09.2018 - die Hälfte der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (i.d.R. mittwochs 2 SWS – inhaltlich Mikroökonomik) besuchen. |
c) Studierende, die von der Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 05. Dezember 2011 oder vom 16. März 2016 in die neue Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge 2017 wechseln und noch keine Prüfungsleistungen im Modul „Wirtschaft“ bestanden haben:
Besuchen ab Wintersemester 2017/18 (oder spätere Wintersemester)
Und ab Sommersemester 2018 (oder spätere Sommersemester) |
die Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“
die Lehrveranstaltung „Makroökonomik B“ |
d) Für Studierende, die von der Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 05. Dezember 2011 oder vom 16. März 2016 in die neue Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge 2017 wechseln, gilt:
Beide Teilprüfungsleistungen zu „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik“ und „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ sind bestanden; das Modul „Wirtschaft“ nach BPO Lehramt 2016 (Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 16. März 2016) ist bestanden | Das Modul „Wirtschaft“ nach der Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge 2017 ist bestanden. |
Die Teilprüfungsleistung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ ist bestanden | Müssen ab Wintersemester 2017/18 die Lehrveranstaltungen „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (VWL G) und „Makroökonomik B“ besuchen. Die Teilleistung verfällt. |
Die Teilprüfungsleistung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik“ ist bestanden | Müssen ab Wintersemester 2017/18 die Lehrveranstaltungen „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (VWL G) und „Makroökonomik B“ besuchen. Die Teilleistung verfällt. |
2) Prüfungen
Für folgende Lehrveranstaltungen gelten folgende Prüfungen:
Lehrveranstaltung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ | Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ (BA PO 2011) |
Hälfte der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (i.d.R. mittwochs 2 SWS – inhaltlich Mikroökonomik) | Prüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Einführung in die Mikroökonomik“ (BA PO 2011) |
Hälfte der Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (i.d.R. montags 2 SWS – inhaltlich Makroökonomik) | Prüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Einführung in die Makroökonomik“ (BA PO 2011) |
Lehrveranstaltung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ | Prüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ (BA PO 2016) |
Lehrveranstaltung „Makroökonomik B“ | Prüfung „Makroökonomik B“ |
3) Fehlversuche
Studierende, die in der Bachelorprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge vom 05. Dezember 2011 oder 16. März 2016 studieren und Fehlversuche bis zum Wintersemester 2016/17 einschließlich in folgenden Teilprüfungsleistungen haben:
Fehlversuche in der Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik“ | werden a) für die Prüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Einführung in die Mikroökonomik“ (BPO VWL 2011) weiter gezählt; ein endgültiges Nichtbestehen ist möglich; werden b) nicht auf die Prüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ übertragen. |
Fehlversuche in der Prüfung „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ |
werden a) für die Prüfung zu „Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik“ (BPO VWL 2011) weiter gezählt; ein endgültiges Nichtbestehen ist daher denkbar; werden b) nicht auf die Prüfung „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ oder „Makroökonomik B“ übertragen. |
Pflichtmodule (bis 30.09.2018)
Aus den je 7,5 Leistungspunkte umfassenden Pflichtmodulen müssen mindestens zwei und maximal vier Module ausgewählt werden.
- Grundzüge der BWL: Einführung in die Theorie der Unternehmung (früher BWL A)
- Grundzüge der BWL: Investition und Finanzierung (früher BWL B)
- bis 30.09.2018: Grundzüge der VWL: Einführung in die Mikroökonomik (früher VWL A)
- bis 30.09.2018: Grundzüge der VWL: Einführung in die Makroökonomik (früher VWL B).
Mastermodul "Wirtschaft"
Ab Wintersemester 2017/18 können Lehramtsstudierende das Lehramtsfach Sozialwissenschaften im Master fortführen (Master of Education). Es ist ein Pflichtmodul “Wirtschaft” vorgesehen.
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften bietet die folgende Lehrveranstaltung zum Import an:
Sommersemester: Wirtschaftsgeschichte (1 Lehrveranstaltung mit 2 x 2 Semesterwochenstunden).