Neuregelungen für die Vergabe von Finanzierungszuschüssen für Seminar- und Abschlussarbeiten aus Qualitätsverbesserungsmitteln gültig ab Wintersemester 2017/18
Die Qualitätsverbesserungskommission (QVM-Kommission) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften hat eine Neuregelung der Vergabe von Finanzierungszuschüssen für Abschlussarbeiten und Seminar aus Qualitätsverbesserungsmitteln beschlossen. Die vereinbarten Regeln ersetzen den Beschluss vom 10.11.2009, in Kraft getreten am 01.12.2009, angepasst im Februar 2014.
1. Zuschüsse aus Qualitätsverbesserungsmitteln werden gewährt für Seminararbeiten (B.Sc. VWL: Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ und M.Sc. Economics: „Research Module“) sowie für Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit). Zuschüsse für Abschlussarbeiten werden vorrangig vor Zuschüssen für Seminararbeiten vergeben.
2. Antragsberechtigt sind Hauptfachstudierende des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre, des Bachelorstudiengangs Law & Economics und des Masterstudiengangs Economics.
3. Die Fördermittel werden pro Förderjahr (Kalenderjahr) begrenzt auf max. 5000,00 Euro. Die Mittel werden viermal jährlich vergeben. Pro Vergabetermin stehen 1.250 € zur Verfügung. Nicht ausgegebene Beträge können auf den nächsten Stichtag übertragen werden, jedoch nicht von einem ins nächste Kalenderjahr. Die Teilförderung von Projekten ist möglich. Der Zuschuss ist auf 800,00 Euro pro Antrag begrenzt. Es werden max. 80% der tatsächlich nachgewiesenen Kosten bezuschusst.
4. Förderanträge (formlos) werden von dem/der Studenten/in an den/die Betreuer/in der Seminar- bzw. Abschlussarbeit gestellt. Der Antrag muss folgende Inhalte beschreiben
- Inhalt der Seminar- bzw. Abschlussarbeit
- Begründung, warum die Arbeit ohne Zuschuss nicht durchführbar ist und/oder die Qualität der Arbeit durch den Zuschuss wesentlich verbessert werden kann.
- Er muss ferner eine Kostenschätzung vorweisen.
Der/die Betreuer/in bewertet die Anträge auf einer Skala von 1 (höchste Förderungswürdigkeit) bis 5 (nicht förderwürdig). Liegen einem Betreuer mehrere Anträge vor, die auf der gleichen Stufe zu bewerten sind, hat der Betreuer eine Priorisierung der Anträge kenntlich zu machen. Förderanträge können von Betreuern zu folgenden vier Stichtagen im Jahr per eMail an das Studienmanagement Wirtschaftswissenschaften ([Email protection active, please enable JavaScript.]) weiter geleitet werden: 01.02. / 02.05. / 15.07. und 02.11.
Bevor Sie etwas kaufen (z.B. Datenesatz) oder Auslagen tätigen, bitte unbedingt mit Frau Häckel sprechen, da nachträgliche Kostenerstattungen kaum mehr möglich sind.
Text in English
Kontakt:
Vera Häckel
[Email protection active, please enable JavaScript.]
Tel. 0228/73-9451